Neues Muster 10 zum Jahreswechsel

Wie die BKV bereits mitteilte, wird das Muster 10 (Überweisungsschein für Laboruntersuchungen als Auftragsleistung) zum 1. Januar 2012 eine neue Form erhalten.

Hintergrund ist dabei, dass mit Einführung der verpflichtenden Online-/EDV-Abrechnung zum 1. Quartal 2011 auch die Notwendigkeit entfallen ist, das Muster 10 weiterhin als Abrechnungsschein verwenden zu müssen. Es muss also kein Stempel des Laborarztes mehr auf den Überweisungsschein und auch das Abrechnungsfeld entfällt. Der so freiwerdende Platz wurde dazu genutzt, die aus der Ärzteschaft gewünschten Optimierungsmaßnahmen vorzunehmen und die vertraglichen Ergänzungen analog Muster 6 (Überweisungsschein) umzusetzen.

Das neue Muster 10 wird mit einer Stichtagsregelung eingeführt, daher können alte Vordrucke ab dem 01. Januar 2012 nicht mehr verwendet werden. Bitte verwerfen Sie zum Jahreswechsel alle alten Anforderungsscheine und verwenden Sie ab dem 01.01.2012 nur noch die neuen Formulare. Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.