Ambulante MRSA Versorgung

Die KBV hat eine Kampagne gestartet, mit der die Versorgung von Patienten, die Träger eines Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) sind oder bereits eine Infektion damit erlitten haben, verbessert werden soll.

Der Bewertungsausschuss hat mit Wirkung vom 1. April 2012 bis zum 31. März 2014 eine Vergütungsvereinbarung für ärztliche Leistungen zur Diagnostik und ambulanten Eradikationstherapie von Trägern mit MRSA in der vertragsärztlichen Versorgung getroffen.

Ärzte, die an diesem Projekt teilnehmen wollen, müssen dazu eine Genehmigung der KV haben, die an einige Voraussetzungen gebunden ist (siehe dazu DÄ Heft 3, 20. Januar 2012).

Alle Kolleginnen und Kollegen, die eine derartige Genehmigung haben und im Rahmen dieser Vergütungsvereinbarung Abstriche zum MRSA-Screening an unser Labor senden, sollten bitte auf dem Überweisungsschein folgenden Auftragstext verwenden: „MRSA-Untersuchung im Rahmen der Vergütungsvereinbarung".

Alle an diesem Projekt Interessierte finden weiterführende Informationen im Internet unter www.mrsa-ebm.de.